Batteriegesetzhinweise
Wichtiger Hinweis zur Rückgabe von Altbatterien
(Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren)
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Der Akku oder die Batterie enthält Qucksilber! Der Akku oder die Batterie enthält Cadmium! Der Akku oder die Batterie enthält Blei!! |
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus dem Batteriegesetz (BattG) • Anzeigepflicht: Hersteller müssen die Marktteilnahme dem Umweltbundesamt (staatliches Herstellungsregister) elektronisch anzeigen. Details hierzu werden noch in einer Verordnung geregelt. • Grundsätzliches Stoffverbot für Cadmium ab dem 1. Dezember 2009, wenn 0,002 Gewichtsprozent überschritten werden. Ausnahme sind Gerätebatterien für Not- und Alarmsysteme, Notbeleuchtung, medizinische Geräte oder schnurlose Elektrowerkzeuge. • Sicherstellung einer problemlosen Entnahme von Batterien und Akkus aus Elektro- und Elektronikgeräten • Hinweispflicht über Batterietyp, Batteriesystem und sichere Entnehmbarkeit • Kennzeichnungspflichten: Alle Batterien und Akkus sind mit der „durchgestrichenen Mülltonne“ zu kennzeichnen und bei Überschreitung von Grenzwerten sind chemischen Symbole Cd, Pb usw. hinzuzufügen. • Kapazitätsangaben auf Geräte- und Starterbatterien (Details noch nicht durch die EU festgelegt) • Der Versandhandel unterliegt der Rücknahmepflicht (Abgabeort ist dann das Versandlager). • erstmals verbindliche Sammel-, Verwertungsquoten und Verwertungseffizienzen • Öffentlichkeitsarbeit wird verpflichtend: Aufklärung der Verbraucher über die Wichtigkeit des Recyclings und die Auswirkungen von Batterien auf Menschen und Gesundheit ist jetzt für Hersteller und Importeure vorgeschrieben.